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Ablauf

Nachdem Sie telefonisch oder per E-Mail mit mir Kontakt aufgenommen haben, vereinbaren wir einen Termin zum ersten Kennenlernen. In diesem Gespräch können Sie sich ein Bild von mir und meiner Arbeitsweise machen. Gemeinsam klären wir Ihre Erwartungen und Ziele für eine Behandlung ab. Sie haben die Möglichkeit alle Fragen zu stellen, die Sie für die Entscheidung, ob Sie eine Therapie bei mir beginnen möchten, benötigen.

 

Eine Überweisung vom Arzt ist weder für den Kennenlern-Termin noch für den Beginn der Therapie nötig. Von der gesetzlichen wie auch privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfe werden die Kosten der Vorgespräche in der Regel problemlos ohne Beantragung übernommen.

 

Wenn Sie zu dem Entschluss kommen, eine Therapie beginnen zu wollen, folgen auf das erste Kennenlern-Gespräch weitere Vorgespräche, die so genannten probatorischen Sitzungen. Sie dienen dazu, ein besseres Verständnis von Ihrer aktuellen Situation sowie Ihrer Biografie zu gewinnen. Wir wollen herausfinden, wie die Schwierigkeiten, unter denen Sie aktuell leiden, mit Ihren früheren Erfahrungen aus der Vergangenheit zusammenhängen. Dies hilft Ihnen möglicherweise auch dabei, sich genauer über Ihre Therapieziele und Veränderungswünsche klar zu werden. Darauf aufbauend erstelle ich einen individuellen Behandlungsplan. Zum Ende dieser Phase, die einen Umfang von bis zu vier Gesprächen hat, wird gemeinsam über die Aufnahme und die Beantragung einer Psychotherapie entschieden.

Ablauf

Kosten und Abrechnung von Psychotherapie


Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese finden Sie im vollen Umfang als Download bei der Psychotherapeutenkammer. Das Honorar für eine Sitzung à 50 Minuten liegt derzeit ca. 110€.

 

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN

 

Private Krankenversicherungen erstatten in aller Regel zumindest einen Großteil der Kosten für eine Psychotherapie. Manche Versicherungen limitieren allerdings das Stundenkontingent für psychotherapeutische Leistungen oder schließen es aus. Bitte informieren Sie sich daher vor Behandlungsbeginn über die jeweiligen Bedingungen in ihrem Versicherungstarif.

GESETZLICHE KRANKENKASSEN

 

Nachdem ein Antrag auf Übernahme der Kosten für eine Therapie gestellt wurde und dieser von einem unabhängigen Gutachter und der jeweiligen Krankenkasse geprüft und bewilligt wurde, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Ihre Psychotherapie. Eine tiefenpsychologische Therapie umfasst 60 - 100 Stunden, eine analytische Therapie hat einen Stundenumfang von 160 - 300 Stunden. Für die Gruppentherapie wird ein Kontingent von insgesamt 160 Stunden zur Verfügung gestellt.

BEIHILFEBERECHTIGTE

Die Kosten der Therapie werden von der Beihilfe anteilig nach Antragstellung übernommen, den Rest der Therapiekosten trägt nach Antragstellung die private Versicherung.

SELBSTZAHLER

 

Natürlich können Sie auch als Selbstzahler*in kommen. Formalitäten spielen in diesem Fall für Sie keine Rolle. Grundlage der Abrechnung ist hier ebenfalls die Gebührenordnung für Psychotherapeut(inn)en (GOP). Vorteil hierbei ist, dass die Therapie schneller beginnen kann, da im Fall gesetzlich Versicherter nicht auf ein Gutachten für die Bewilligung der Kostenerstattung durch die Krankenkasse gewartet werden muss. Zudem wird die jeweilige Krankenkasse nicht informiert, d.h. es erfolgt keine Diagnosehinterlegung bei einer Kasse. Das wiederum kann Vorteile beim Abschluss von anderen Versicherungen haben. Darüber hinaus sind die Kosten für selbstbezahlte Behandlungen als außergewöhnliche Belastungen unter Umständen auch steuerlich absetzbar.

Kosten
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